Unsere Patienten versorgen wir nach einem Bezugspflegesystem, welches die speziellen Bedingungen der Ambulanten Pflege berücksichtigt.
Diese Bedingungen ergeben sich letztendlich auch aus den verschiedenen gesetzlichen Grundlagen aus SGB V und SGB XI.
Das von der Sozialstation praktizierte Patientenversorgungssystem basiert auf den theoretischen Grundlagen der Bezugs-, Bereichspflege und des prime nursing, modifiziert zur praktischen Anwendung in der ambulanten Pflege.